DAC8 (Directive on Administrative Cooperation, 8. Ausbaustufe) ist der EU-Rahmen für den automatischen Informationsaustausch zu Krypto-Aktivitäten, die von Krypto-Asset-Dienstleistern (CASPs) und bestimmten anderen Akteuren gemeldet werden.
Es ist ein Melde-/Reporting-Regime (Plattformen → Steuerverwaltungen → andere Mitgliedstaaten). Es ist keine Kapitalertragsmethode, kein persönliches Formular und kein Ersatz für nationale Krypto-Steuerregeln.
Was gemeldet wird (Überblick)
Betroffene Plattformen erfassen und melden Nutzeridentität sowie festgelegte Transaktions-/Wertdaten. Behörden tauschen relevante Informationen zwischen EU-Staaten. Felder und Schwellen folgen der Richtlinie und der nationalen Umsetzung — offizielle EU-/nationale Quellen haben Vorrang vor Marketingseiten.
DAC8 vs Besteuerung vs MiCA
- DAC8 — steuerlicher Informationsaustausch zu Krypto-Aktivität.
- Nationale Steuerregeln — was für Sie steuerpflichtig ist (Veräußerung, Staking, Vermögen…).
- MiCA — Märkte/Lizenzierung für CASPs (siehe MiCA-CASP-Directory), nicht Ihre CGT-Rechnung.
- CARF — OECD-artiges Krypto-Reporting außerhalb/neben dem EU-Pfad (siehe CARF).
Warum Privatanleger betroffen sind
Ab dem Meldezyklus Mitte der 2020er ist „die Börse hat dem Finanzamt nichts gesagt“ für EU-Steueransässige auf verwahrten Plattformen im Scope eine schwache Annahme. Unvollständige Wallet-/Börsenhistorie bricht weiterhin Softwarereports — DAC8 erzeugt keine Anschaffungskosten.
Praktische Vorbereitung: Exports jedes CEX-/Broker-Kontos, Self-Custody-Wallets abstimmen, korrekte Länder-Presets. Tools vergleichen über den Software Finder und die Länderguides.
Offizieller Einstieg: Europäische Kommission — Taxation and Customs.
Bildungsdefinition — keine Steuerberatung. Termine und Scope folgen der nationalen Umsetzung.